Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht immer größer und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.

Bestandteile der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Bandbreite reicht von „einfachen“ Bescheinigungen bis hin zu Bescheinigungen, die der Qualität eines Bestätigungsvermerks nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt werden.

Leistungen im Detail

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Erläuterungen zu Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben

Jahresabschluss termingerecht und rechtssicher

Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir planen Ihren Abschluss gemeinsam mit Ihnen.

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